Lagerflächen die monatlich angemietet wurden,
können monatlich gekündigt werden.
Lagerflächen die als Dauerlager angemietet wurden, können mit einer Frist von drei Monaten zum
Quartalsende gekündigt werden.
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
Verträge kommen grundsätzlich durch die Annahme unseres Dienstleistungsangebotes zustande.
Bei Transporten durch die Bestellung (Tel/Fax/E-Mail)
Bei Lagerflächen durch die Anlieferung bzw. durch
die Übergabe der Waren an uns.
Wir arbeiten ausschließlich auf Basis der von uns
abgeschlossenen Versicherungen.
Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften sowie
kaufmännische und wirtschaftliche Überlegungen
sind Grundlage unserer Tätigkeit.